TELE-FONIKA Kable S.A.
BauPVO

BauPVO

Neue Regulierungen, die die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten betreffen, führen gemäß der Verordnung des Europäischen Parlamentes Nr. 305/2011 vom 9. März 2011 eine Reihe von Änderungen sowohl im Bereich der Grundsätze und Prozeduren von der CE-Kennzeichnung als auch im Bereich der Verpflichtungen der Wirtschaftssubjekte ein. TELE-FONIKA Kable SA als Hersteller von Kabeln und Leitungen, die vor allem in der Bauindustrie verwendet werden, konzentriert die Handlungen auf den Bereich der Brandsicherheit von Kabeln und Leitungen gemäß der CPR Richtlinie.

Die Verordnung Nr. 305/2011 (CPR) umfasst alle Bauprodukte, für eine feste Installierung – einschließlich Kabel und Leitungen – in Zivilgebäuden Gemeinschaftseinrichtungen und öffentlichen Gebäuden. Die Richtlinie klassifiziert die Grundanforderungen, d.h.:

•Tragfähigkeit und Stabilität,

Bransicherheit,

•Hygiene, Gesundheit und Umwelt,

•Verwendungssicherheit,

•Schutz gegen Lärm,

•Energiesparsamkeit und Wärmedämmung.

Allgemeine Anforderungen im Bereich der formellen Anforderungen, der Erklärung der Nutzeigenschaften und der Methoden der Überprüfung der Feuerbeständigkeit der Kabel und Leitungen werden in der EN 50575:2014 Norm verfasst. Ausführliche Anforderungen befinden sich in den damit verbundenen Normen, d.h.:

1.EN 13501-6: Die Klassifikation der Kabel und Leitungen im Bereich der Feuerreaktion. Diese Norm bestimmt den Bereich und die Methodik der Untersuchungen, die für die Bewertung der Nutzeigenschaften der Kabel unerlässlich sind. Diese Klassifikation ermöglicht eine Klassifizierung der Kabel .

2.CLC/TS 50576: Sie enthält die Methodik zur Bestimmung einer Kabelgruppe mit ähnlicher Bauweise, um Vertreter zu bestimmen (EXAP) um Untersuchungen zur Bestimmung der Feuerreaktionsklasse durchzuführen .

Die EU-Kommission hat sich entschieden, das Datum der Einführung der EN 50575 Norm vom 1. Dezember 2015 auf den 10. Juni 2015 zu verschieben. Die Übergangsperiode dauert ein Jahr. Sie fängt am 1. Juli 2016 an und endet am 1. Juli 2017.

Die Konsequenz der Einführung dieser Richtlinie ist die Verpflichtung der Kabelhersteller zur Ausstellung einer Erklärung über die Nutzeigenschaften (ang. DoP – Declaration of Performance) und zur Kennzeichnung der Produkte für das Bauwesen mit der CE-Kennzeichnung gemäß den Richtlinien der oben genannten Verordnung (305/2011).

In der Praxis muss TELE-FONIKA Kable, vor der Ausstellung einer DoP die Kabel laut EN 13501-6 untersuchen und klassifizieren.

 

Je nach Klasse der Feuerreaktion kommen verschiedene Vorgehensweisen zum Einsatz:

System 4 – Klassifizierung in die Klasse Fca, durchzuführen von dem Hersteller und bestehend aus der Feststellung, dass die Kabel keine andere Feuerreaktionsklasse erfüllen.

System 3 – Klassifizierung in die Klassen Eca und Dca durchzuführen vom Hersteller auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen durch das beauftragte Labor.

System 1+ - Klassifizierung in die Klassen B1, B2 und Cca durchzuführen von der beauftragten Prüfstelle, indem sie die Kabel und Audits des Produktionsprozesses und Werksprüfung untersucht.

Das Verfahren der Ausstellung der DoP für höhere Klassen ist nach der Erfüllung folgender Bedingungen möglich:

1. Die Bekanntmachung der Norm EN 50575 im Amtsblatt, was am 10. Juni 2016 erfolgte.

2. Die Bekanntmachung der Norm ermöglicht den Prüfstellen, sich um die Notifikation für diese Norm zu bewerben

3. Nach dem Erhalt dieser Notifikation können die Prüfstellen dem Zertifizierungsprozess beitreten, der aus den folgenden Punkten besteht:

•Durchführung der Untersuchungen im Bereich der Reaktion der Kabel auf Feuer,

•Durchführung der Audits der Produktionsprozesse und der Werksprüfung,

•Ausgabe des Zertifikats.

Die DoP können nach der Erfüllung der formellen Bedingungen durch die Prüfstellen und nach der Kabeluntersuchung ausgestellt werden. Also werden sie zuerst für die Klassen Fca, Eca, Dca verfügbar sein – für diese Klassen ist die Notifikation des Labors erforderlich. Dann erscheinen die DoP-Erklärungen für die Klassen Cca, B2 und B1 – für sie ist die Notifikation der Prüfstelle und Audits des Herstellers erforderlich.

TELE-FONIKA Kable ist sehr ernst mit der Implementierung der EU Verordnung 305/2014 beschäftigt durch:

1.Zusätzliche Ausrüstung, im Betrieb Krakau, im Labor der Feuerproben durch einzigartige Kontroll- und Messgeräte,

2. Die Durchführung einer Serie von Untersuchungen von Innen- und Außenkabeln, mit dem Ziel einer Vorbereitung eines TFK Portfolios für neue Anforderungen,

3. Enge Zusammenarbeit mit den wichtigsten Prüfstellen in ganz Europa..

FAQ

Die Bauprodukte-Verordnung Nr. 305/2011, kurz BauPVO bezeichnet, ist eine neue Verordnung der Europäischen Union über Bauprodukte. Mit dieser Verordnung werden Bauprodukte klassifiziert und Prüfverfahren dafür genauer festgelegt. Offiziell ist diese Verordnung am 01. Juli 2013 in Kraft getreten. In Bezug auf Brandschutz der Kabel und Leitungen  wird der Verordnung die harmonisierte Europäische Norm EN 50575:2014 zugrunde gelegt, für die das Umsetzungsdatum für den 01.07.2016 festgelegt worden ist.

Gemäß der EU-Verordnung gilt die BauPVO für „jedes Produkt oder jeden Bausatz, der/das  hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des Bauwerks im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt“ ;  Zu den Bauprodukten sind gemäß der Definition alle Kabel und Leitungen einzustufen, die für feste Installation in Gebäuden entwickelt wurden. Für feste Verlegung d.h. im Gegensatz zu den Anlagen, die absichtlich vorübergehend installiert wurden.

Das wichtigste Datum für Hersteller von Kabeln und Leitungen und deren Abnehmer ist Datum der Umsetzung der Norm  EN 50575:2014, die am 10.06.2016 in Kraft getreten ist. Von diesem Zeitpunkt an beginnt eine 1-jährige Koexistenzperiode, die am 01.07.2017 endet. Das ist eine Zeit für Anpassung an neue Anforderungen, Erstellung und Zurverfügungstellung der Leistungserklärung sowie Versehen der von der Norm betroffenen Produkte mit CE-Zeichen.
Nach 01.07.2017 werden sowohl  Leistungserklärung als auch CE-Kennzeichnung obligatorisch. Nut-zer, Händler, Planer und Techniker  werden sich in der Übergangszeit mit dem Inhalt der Verordnung vertraut machen  und an deren Anforderungen in Bezug auf  Auswahl der entsprechenden Kabel anpassen können.

Leistungserklärung (aus dem Englischen DoP: Declaration of Performance) ist ein Dokument, das für von der harmonisierten Europäischen Norm erfasste oder der Europäischen Technischen Bewertung entsprechende Produkte ausgestellt wird. Eine Kopie dieser Erklärung sollte mit dem Produkt elektronisch oder in Papierform (auf Aufforderung) übermittelt werden. Die Leistungserklärung (LE) ersetzt somit die Konformitätserklärung für die von der Verordnung  305/2011 betroffenen Produkte.

Seit dem 01. Juli 2016 können sich die Zertifizierungsstellen um Notifizierung bewerben. Nach deren Erhalt werden Zertifikate für diejenigen Hersteller ausgestellt, die ihre Kabel auf Brandverhalten geprüft und Audits der Produktionsprozesse und der werkseigenen Produktionskontrolle durchgeführt haben. Die Leistungserklärungen (DoP) werden den Kunden erst nach Erhalt der Zertifikate zur Verfügung gestellt.

Die Leistungserklärung sowie auch technische Dokumentation sind vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Das CE-Zeichen wird auf den Etiketten von Produkten angebracht, für die der Hersteller die Leis-tungserklärung (DoP) erstellt hat. Voraussetzung für Kennzeichnung des Produktes mit CE-Zeichen ist bestandene Konformitätsprüfung.  Mit Kennzeichnung des Produktes mit dem CE-Zeichen wird Einstufung des Produktes in die entsprechende erzielte Euroklasse bestätigt. Damit ist der Anwender sicher, dass hohe Anforderungen in Bezug auf Brandschutz erfüllt und nachgewiesen wurden und die Euroklassen sind leicht erkennbar.

Die Kabel werden nach den entwickelten Normen auf Brandeigenschaften geprüft und in die entsprechenden Euroklassen eingestuft. In der aktuellen Bauprodukte-Verordnung ist die Aufteilung  in sieben Klassen definiert und sinngemäß sind das: Aca, B1ca, B2ca, Cca, Dca, Eca, Fca, wobei Klasse Aca die Klasse als „nicht brennbar“  und die Klasse F als „erfüllt nicht Euroklasse E“ eingestuft ist. In Bezug auf Flammwidrigkeit und Einschränkung der beim Verbrennen freigesetzten Gase finden halogenfreie Kabel mit reduzierter Rauchentwicklung und korrosiven Gasen Anwendung. Diese Kabel ermöglichen im Brandfall eine sichere Evakuierung und haben keine vernichtende Wirkung auf vom Brand betroffene elektronische Geräte, die im Gebäude installiert sind.  Bei niedrigeren Klassen sind herkömmliche Werkstoffe zugelassen, davon PVC.

Die bisher angewendeten Klassifizierungen fassten nur Flammwidrigkeitsprüfungen um. Nach der BauPVO müssen die Kabel in Bezug auf 5 Eigenschaften geprüft werden  d.h. Flammwidrigkeit, Wärmeentwicklung, Rauchentwicklung (Rauchdichte), Entwicklung von korrosiven Gasen und Abfallen brennender Tropfen.

In der BauPVO wurde bestimmt, dass für die von der Verordnung erfassten Produkte ein Erzeuger ein direkter Hersteller oder Importeur, soweit die Produktion außerhalb EU erfolgt, ist. Der Hersteller ist verpflichtet Leistungserklärungen auszustellen, CE-Kennzeichnung anzubringen und gegebenenfalls notwendige Dokumentation über durchgeführte Prüfungen bereitzustellen. Der Hersteller bestimmt auch, welche zusätzliche Informationen dem Produkt beizufügen sind z.B. Information über gefährliche Stoffe, die der Registrierung nach REACH unterliegen, Bedienungsanleitungen  usw.
Planer, Architekten, Unternehmer und lokale Behörden sind dagegen verantwortlich für Sicherstel-lung, dass die Eigenschaften des jeweiligen Produktes der bestimmten Anwendung entsprechen.

Obwohl die Prüfverfahren und Klassifizierung für die ganze EU vereinheitlicht sind sollte die An-wendungsart durch nationale Regelungen und Normen  festgelegt werden. Jedes EU-Land kann eigene Methoden für Aufteilung anhand der nationalen Verordnung oder anderen Klassifikationen festlegen, wobei es nicht pflichtig ist. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der BauPVO in Polen war die Aufteilung der Kabel in Bezug auf Anwendung noch nicht veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung dieser Information wird sie auf unserer Internetseite abrufbar sein.

Ja, aber ausschließlich für die Produkte, die nicht unter die BauPVO fallen.